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Amtsgericht Bernburg

Wichtige Information

Aus technischen Gründen (EDV-Umstellung) sind am

15.04.2024

alle Abteilungen des Amtsgerichts sowie die Gerichtskasse für den Publikumsverkehr geschlossen.

Vereinbarte Termine bleiben bestehen, Verhandlungen finden statt.

In Eilfällen wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister des Amtsgerichts.

Der Direktor

 

Herzlich Willkommen auf der
Internetseite des Amtsgerichts Bernburg!

Allgemeines

Das Gericht ist eines von 25
Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt.

Kontakt

Amtsgericht Bernburg
Liebknechtstr. 2
06406 Bernburg (Saale)
Postfach 11 54
06391 Bernburg (Saale)
Tel.: 03471 377-3
Fax: 03471 377-441
E-Mail: ag-bbg(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Gerichts- und Geschäftsleitung

Direktor des Amtsgerichts
Dr. Papesch

Geschäftsleiterin des Amtsgerichts
JAR'in Angela Reupsch

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr:

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Bernburg ist auch unter der Adresse ag-bernburg(at)egvp.de-mail.de erreichbar.

Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden.

Über die E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.

Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.

Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.

Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bernburg übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Bernburg.

Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuchsachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.

Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.

Weitere Informationen sind diesem Hinweisblatt zu entnehmen.